Navigating the Complexity of Border Clearance  for Cargo Tracking Device

Navigation durch die komplexe Welt der Zollabfertigung mit Tracking-Geräten für die Frachtverfolgung

Verbessern Sie angesichts der Komplexität regulatorischer Anforderungen die Zuverlässigkeit der weltweiten Lieferkette
KC Chang by Kian Chuan CHANG
Zusammenfassung

Angesichts der ständig steigenden Kundenerwartungen an die Sendungstransparenz setzen immer mehr Lieferanten Multisensor-Tracker ein, um verschiedene Merkmale ihrer Sendungen in der gesamten grenzüberschreitenden Logistikbewegung zu überwachen, einschließlich Temperatur, Feuchtigkeit, Standort oder Erschütterungen. Erfolgt die Lieferung durch mehrere Länder, sind bei der Zollabfertigung dieser elektronischen Ortungsgeräte gleich mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Oft sind die Zollverfahren und Anforderungen für diese Tracking-Geräte kompliziert, was zu unnötigen Verzögerungen und Schäden an den Sendungen führt.

Um die geltenden regulatorischen Anforderungen an grenzüberschreitende Frachten mit elektronischen Trackings-Geräten genauer zu untersuchen, haben Doktoranden des The Logistics Institute Asia Pacific (TLI-AP) an der National University of Singapore (NUS) mit der Unterstützung von GEODIS ein Forschungsprojekt1 durchgeführt. Die Studierenden konzentrierten sich im Rahmen des Projekts auf einige Länder im asiatisch-pazifischen Raum, um die aktuellen Vorschriften für den Import und Export von Tracking-Geräten für die Frachtverfolgung zu inventarisieren. Darüber hinaus wurden einige Anbieter von Tracking-Geräten sowie verschiedene Endbenutzer (sowohl Logistikunternehmen als auch Kunden) im Rahmen einer Umfrage befragt, um mehr über die bestehenden Herausforderungen der Sendungsverfolgung im internationalen Versand zu erfahren.

 

Die Herausforderungen des internationalen Versands mit Tracking-Geräten für die Frachtverfolgung

(1) Es gibt kein allgemeingültiges Regulierungsverfahren und auch keine allgemeine Richtlinie für den Umgang mit Tracking-Geräten im internationalen Versand.

  • In einigen Ländern benötigt man für den Import dieser Geräte eine OGA-Genehmigung (Genehmigung einer anderen staatlichen Stelle). Dies ist hauptsächlich auf die Kontrolle von Telekommunikationsgeräten zurückzuführen, da die elektronischen Sensoren Frequenzbandbreite für ihre GPS-Signale benötigen.
  • In einigen Ländern sind elektronische Geräte mit einer Lithiumbatterie behördlichen Anforderungen unterworfen, da diese Batterien als Gefahrgut eingestuft werden.
  • Manchmal muss das Tracking-Gerät während des Lufttransports ausgeschaltet werden, um zu verhindern, dass die Signale die Systeme des Flugzeugs stören.
  • Für Tracking-Geräte, die über der Geringfügigkeitsschwelle liegen, werden bei der Einfuhr Zölle und Steuern erhoben. Dies hat dann zu zusätzlichen Komplikationen geführt, wenn der Importeur nicht zugleich auch der Besitzer des Gerätes ist, da es zwingend erforderlich ist, einen IOR (Einführer) zu haben, um eine Zollanmeldung für das Tracking-Gerät abgeben zu können.
  • Ebenso müssen viele dieser Tracking-Geräte in einem anderen Land zurückgegeben oder recycelt werden. Ist eine formelle Exporterklärung erforderlich, gibt es oft keinen EOR (Ausführer), da der Frachteigentümer eine zusätzliche gesetzliche Haftung für das Tracking-Gerät normalerweise ausschließt.

(2) Wenn ein Logistikdienstleister Fracht mit elektronischen Tracking-Geräten versenden möchte, ist die Zollanmeldung für die Tracking-Geräte eine Herausforderung – da das Tracking-Gerät eine Zusatzdienstleistung beinhaltet, um die Sichtbarkeit der Sendung während des Transports zu verbessern. Wenn die zusätzlichen Zollanforderungen mit kostspieligen Zollabwicklungsgebühren und komplizierten Verfahren verbunden sind, würde dies die Geschäftsfähigkeit eines solchen Mehrwertdienstes erheblich beeinträchtigen.

 

Der Zukunft des Versands vorausgreifen: Empfehlungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen

Das Forschungsteam hat einige Empfehlungen vorgeschlagen, um die bestehenden Herausforderungen bei der Verwendung eines elektronischen Tracking-Geräts für den grenzüberschreitenden Versand zu mindern.

 

Befürwortung weltweiter Standardrichtlinien und -verfahren

Internationale Regierungsbehörden wie die Weltzollorganisation (WCO) oder Welthandelsorganisation (WTO) erlassen klare Richtlinien für den Umgang mit elektronischen Tracking-Geräten, die im internationalen Versand zum Einsatz kommen. Sie sind mit den von der WCO im Internationalen Zollabkommen über Behälter von 1972 (Behälterabkommen) erlassenen Richtlinien vergleichbar, die Bestimmungen über die vorübergehende Zulassung von Containern ohne die Notwendigkeit einer Zollanmeldung enthalten. Ebenso veröffentlichte die WCO im Mai 2021 eine Reihe von Richtlinien zum Umgang mit Envirotainern für den internationalen Impfstofftransport. Diese Richtlinien tragen dazu bei, unnötige Zollverzögerungen an der Grenze zu vermeiden.

 

Aufnahme harmonisierter Zollverfahren in regionale Handelsabkommen

Ein ähnlicher Ansatz wird mit der Herausgabe einer universellen Betriebsrichtlinie für elektronische Tracking-Geräte im grenzüberschreitenden Versand verfolgt, was auch über bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen (FTA) wie das Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) oder das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) erreicht werden kann. Regierungen aus mehreren Ländern kommen dabei zusammen, um vereinfachte Zollverfahren für die grenzüberschreitende Sendungsverfolgung zu vereinbaren, was die Effizienz des Lieferkettenflusses für Spezialprodukte erheblich verbessert.

 

Ein Carnet ATA beantragen

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das den befristeten steuer- und zollfreien Im- und Export von Waren für bis zu sechs bis zwölf Monate erlaubt. Carnet ATA wurde von der Internationalen ATA-Konvention gegründet und wird sowohl von der Weltzollorganisation (WCO) als auch von der Internationalen Handelskammer (ICC) kontrolliert. Es könnte eingesetzt werden, um den internationalen Versand mit einem elektronischen Tracking-Gerät zu vereinfachen. Carnet ATA kann jedoch nach wie vor auf ähnliche Probleme beim Im- und Export des Sensors stoßen, wenn folgender Fall eintritt:

  • Das Tracking-Gerät wird von der OGA als kontrollierter Gegenstand betrachtet, wenn vor der Einfuhr eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
  • Für Carnet ATA wird eine Mindestbearbeitungsgebühr (je nach Land unterschiedlich) erhoben. Die damit verbundene zusätzliche Gebühr könnte die Kosten für das Tracking-Gerät übersteigen, wodurch der gesamte Service zu teuer wird und nicht mehr wettbewerbsfähig ist.

 

Antrag auf eine Vorabregelung

Eine praktische und wirksame Empfehlung, um die aktuellen Bedingungen rund um den Einsatz von Tracking-Geräten im grenzüberschreitenden Versand zu entschärfen, besteht darin, vor dem Versand der Fracht eine Vorverzollung zu beantragen. Zollverwaltungen in vielen Ländern bieten den Händlern Vorabentscheidungsdienste an, die verbindliche Entscheidungen der Behörde über bestimmte Besonderheiten in Bezug auf den beabsichtigten Im- oder Export von Waren beinhalten.

Im Rahmen des weltweiten Handelsberatungsangebots von GEODIS unterstützen wir unsere Kunden, indem wir der örtlichen Zollbehörde zwecks Beantragung einer solchen Vorabentscheidung alle relevanten Details und Begleitdokumente vorlegen. Die Zollabteilung könnte eine feste und offizielle Richtlinie zur Handhabung des elektronischen Tracking-Geräts während des Imports in Kombination mit der Fracht sowie im Rahmen des Exports zwecks Recycling des Geräts bereitstellen. Für alle multinationalen Unternehmen, die auf verschiedenen Kontinenten tätig sind, ist es mit Sicherheit hilfreich, vor dem Versand der Fracht Klarheit über die Zollanforderungen und -verfahren zu erlangen, um zu vermeiden, dass die Sendung aufgrund von Abfertigungsproblemen des Tracking-Sensors beim Zoll stecken bleibt, und um die vollständige Einhaltung der Vorschriften im Rahmen der Zollberichterstattung sicherzustellen.

 

GEODIS – Ihr vertrauenswürdiger weltweiter Partner für Compliance bei der Zollabfertigung und im Handel

Infolge der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nach dem Einsatz elektronischer Tracking-Sensoren im Versand besteht das Risiko, dass einige Händler und Logistikanbieter aufgrund komplizierter und zusätzlicher Zollverfahren die regulatorischen Anforderungen umgehen und letztendlich überhaupt keine Erklärung abgeben, womit sie sich potenziellen Zollverstößen aussetzen. Als weltweit führender Dienstleister für die Zollabfertigung bietet GEODIS allen Kunden weltweit eine umfassende Palette professioneller Services im Bereich der Zoll- und Handels-Compliance an. Wir verfügen weltweit über mehr als 900 professionelle Handelsexperten, die unsere Kunden bei der Recherche von Zoll- und Handelsvorschriften unterstützen und effektive Lösungen anbieten, um einen effizienten Frachtversand und die vollständige Einhaltung der Zollvorschriften zu gewährleisten.

Wenn Ihr Unternehmen Unterstützung benötigt, können Sie sich jederzeit gerne unter [email protected] an uns wenden.

 

 

1. Koh, W. L; Liu, Z. Y. und Lu, Yi. C. (2021) “Challenges in Customs Clearance for Cross-border Shipping with Multi-sensor Tracking Devices” (Herausforderungen bei der Zollabfertigung für den grenzüberschreitenden Versand mit Multisensor-Tracking-Geräten), Masterarbeit, National University of Singapore.

 

 

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